Billigstromanbieter erstatten unrechtmäßige Preiserhöhungen zurück

Billigstromanbieter erstatten unrechtmäßige Preiserhöhungen

19.03.2024 | Energienachrichten

Durch juristischen Druck haben Verbraucherschützer Rückzahlungen an geschädigte Kunden der Energiediscounter Primastrom und Voxenergie erwirkt. Sie liegen teils im vierstelligen Bereich.

von Björn Katz

Auf dem Höhepunkt der Energiekrise in Deutschland hatten die Billiganbieter Primastrom und Voxenergie ihre Tarife für Strom und Gas trotz laufender Verträge mit Preisgarantien zum Teil drastisch erhöht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte daraufhin geklagt - mit Erfolg. Beide Unternehmen sagten nun im Zuge außergerichtlicher Einigungen Rückzahlungen an die betroffenen Kunden zu.

1.600 Betroffene erhalten Erstattungen

Primastrom und Voxenergie haben sich verpflichtet, für die rund 1.600 an den Musterfeststellungsklagen des vzbv beteiligten Kunden die Preiserhöhungen zurückzunehmen und etwaige Guthaben in voller Höhe zu erstatten. Nach Angaben der Verbraucherschützer liegen die Beträge teils im vierstelligen Bereich.

"Die außergerichtlichen Einigungen bringen stattliche Rückzahlungen für Verbraucher:innen, die sich den Musterfeststellungsklagen des vzbv angeschlossen hatten. In diesen Tagen erhalten sie Rückzahlungen von ihren Anbietern, falls das noch nicht geschehen ist. Durch die Vergleiche ist ein für Verbraucher:innen gutes Ergebnis erzielt worden. Eine lange gerichtliche Auseinandersetzung konnte hier vermieden werden", kommentiert vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Verbraucherschützer erwirken Vergleich

Im Rahmen der Vergleiche nehmen Primastrom und Voxenergie ihre Preiserhöhungen zurück. Darunter fallen alle von Verbraucherzentralen als unrechtmäßig eingestuften Verteuerungen ab dem Jahr 2021. Die an den Musterfeststellungsklagen beteiligten Kunden erhalten ihr Geld zurück. In einem besonders beachtenswerten Fall wurden mehr als 5.500 Euro erstattet.

Weil sich beide Energiediscounter durch die Vergleiche zu vollumfänglichen Rückzahlungen verpflichtet haben, hat der vzbv die Klagen vor dem Berliner Kammergericht zurückgenommen.

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